Unsere Rechtsgebiete
- Vertragsrecht
- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Verkehrsrecht
- Zwangsvollstreckung
- Firmenbetreuung
- Und weitere Rechtsgebiete auf Anfrage
Vertragsrecht:
Sie haben Fragen oder ein Probleme mit einem geschlossenen, gekündigten oder zuschließenden Vertrag?
Wenn wir Ihnen behilflich sein sollen, bitten wir Sie zum vereinbarten Beratungstermin, welchen Sie am unkompliziertesten telefonisch mit unserer Kollegin Frau Schneider vereinbaren wollen, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Vertrag
- Vorhergehende- oder Anschlußverträge
- Vertragsentwürfe
- Und ähnliches
Familienrecht:
In einer besonderen schwierigen familiären Situation ist es häufig doch notwendig sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Oftmals lassen sich Probleme mit Hilfe Dritter konstruktiver lösen.
Notwendig ist es bei Ehescheidungen zum Einreichen eines Ehescheidungsantrages mindestens einen Rechtsanwalt mit der Antragsstellung zu beauftragen.
Auch ist die vielfältige Rechtssprechung im Unterhaltsrecht oft für den Leihen undurchschaubar.
Für den Fall der Inanspruchnahme unserer Hilfe bitten wir zum Erstgespräch folgende Unterlagen mitzubringen:
Falls Sie eine Ehescheidung in Betracht ziehen, benötigen wir:
- Heiratsurkunde
- Kopie der Geburtsurkunde ehelicher Kinder
- Wenn Unterhaltsleistungen ungeklärt sind, werden die Einkommensnachweise der Eltern benötigt, sowie die bereits vorhandenen Unterhaltstitel
Für die Lösung eines erbrechtlichen Konfliktes bringen Sie eine Kopie des Testaments oder die des Erbscheins mit. Ebenfalls ist es notwendig diverse Geburtsurkunden als Stammnachweis vorzulegen.
Arbeitsrecht:
Halten Sie folgende Unterlagen bereit:
- Arbeitsvertrag
- Ggf. Kündigung
- Die letzten drei Lohnbescheinigungen
- Wenn vorhanden sondertarifliche Vorschriften
Verkehrsrecht:
Für die Behandlung von Verkehrssachen sind folgende Unterlagen hilfreich:
- Liste mit üblichen Angaben (siehe pdf-Datei)
Zwangsvollstreckungsrecht:
Auf diesen Gebiet hat sich unsere Mitarbeiterin Frau Bartels besonders fortgebildet.
Das Zwangsvollstrekungsrecht hat eine neue Stellung im Rechts- und Wirtschaftssystem unseres Landes erlangt und wird auch vielerorts als Chance für einen Neuanfang begriffen.
Scheuen Sie sich deshalb nicht vor einer sachkundigen Beratung- ehe es zu spät ist.
Zur Vorprüfung ist es erforderlich alle Gläubiger mit Ihren bisherigen Forderungen aufzulisten.
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen aus dieser schwierigen Lebenssituation den Aufschwung zu organisieren.
Hinsichtlich der Kosten für die Zwangsvollstreckung gibt es eigenständige Gebührenvorschriften, die Sie im Einzelnen mit der Bearbeiterin besprechen wollen.
Und weitere Rechtsgebiete auf Anfrage:
Wir arbeiten mit anderen kompetenten und fachkundigen Rechtsanwälten zusammen.